30.11.2025

Versicherung und Wasserschaden: Was wird übernommen?

Ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden – besonders wenn Mobiliar, Elektronik oder die Bausubstanz betroffen sind. In dieser Situation stellt sich eine zentrale Frage: Zahlt die Versicherung den Wasserschaden? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von der Art der Versicherung, der Ursache des Schadens und dem eigenen Verhalten.


In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen, worauf Du bei der Schadensmeldung achten musst und wie Du Ärger mit der Versicherung vermeidest.


Welche Versicherungen sind bei einem Wasserschaden zuständig?

 Wohngebäudeversicherung 
Sie deckt Schäden am Gebäude selbst, also an Wänden, Fußböden, Heizungen, Leitungen und fest verbauten Kücheneinrichtungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht wurde (z. B. Rohrbruch oder defekte Heizung).  

Beispiel: Ein geplatztes Rohr im Badezimmer beschädigt Estrich und Wandfliesen → Die Wohngebäudeversicherung tritt ein.  

Hausratversicherung 
Diese Versicherung schützt das bewegliche Inventar, darunter Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Teppiche. Auch hier gilt: Der Schaden muss durch unkontrolliert austretendes Leitungswasser verursacht worden sein.  

Beispiel: Der Wasserschaden zerstört deinen Fernseher oder durchnässt das Sofa → Die Hausratversicherung übernimmt.  

Elementarversicherung 
Nicht jeder Wasserschaden wird durch Leitungswasser verursacht; auch Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser können regelmäßig zu Überflutungen führen. In solchen Fällen ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich, die meist als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss.  

Beispiel: Wasser dringt nach Starkregen durch die Kellerfenster ins Haus → Dies ist nur mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert.  

Haftpflichtversicherung  
Wenn du selbst den Wasserschaden verursacht hast und dadurch eine andere Person geschädigt wird, greift die private Haftpflichtversicherung.  

Beispiel: Deine Waschmaschine läuft über und das Wasser tropft in die Wohnung darunter → Deine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Nachbarn auf.

Welche Schäden werden übernommen – und welche nicht?

Übernommen werden z. B.:

  • Reparaturkosten an Leitungen, Rohren, Armaturen
  • Trocknung und Sanierung der Bausubstanz
  • Entsorgung zerstörter Möbel
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
  • Kosten für Leckortung und Bautrocknung


Nicht übernommen werden z. B.:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. tagelanges Nicht-Abstellen von laufendem Wasser)
  • Schäden durch Eigenverschulden ohne Wartung (z. B. verrostete Leitungen, alte Dichtungen)
  • Verschleißschäden ohne plötzlichen Austritt
  • Schäden durch Rückstau ohne Rückstausicherung


Was tun im Schadenfall? So meldest Du einen Wasserschaden richtig

Sofortmaßnahmen einleiten

  • Wasserzufuhr abstellen
  • Strom abschalten
  • Wasser aufwischen
  • Möbel sichern
  • Räume lüften


Dokumentation

  • Schaden fotografieren (aus verschiedenen Perspektiven)
  • Liste der beschädigten Gegenstände erstellen
  • Belege, Quittungen und Rechnungen sammeln
  • ggf. Zeugen benennen (z. B. Hausmeister, Nachbar)


Kontakt zur Versicherung

  • So früh wie möglich Kontakt aufnehmen – telefonisch oder schriftlich
  • Versicherungsnummer bereithalten
  • Alle Fakten ehrlich und vollständig mitteilen
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen – vorher Rücksprache halten

Leckortung, Trocknung & Co. – Wer zahlt?

    Eine häufige Unsicherheit: Wer trägt die Kosten für Leckortung, Bautrocknung oder Gutachter?


    In der Regel gilt:


    • Wohngebäudeversicherung: übernimmt Leckortung und Bautrocknung, wenn sie zur Schadenminderung notwendig sind
    • Hausratversicherung: zahlt Trocknung beweglicher Güter
    • Elementarversicherung: übernimmt Maßnahmen bei Naturereignissen


    Wichtig: Die Maßnahmen müssen durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden – wie z. B. LeckDetect.


Gut zu wissen: Mitwirkungspflicht & Fristen

Als Versicherter bist Du verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt:


  • Sofort handeln
  • Keine unnötigen Verzögerungen
  • Schaden dokumentieren
  • Fristen der Versicherung beachten (i. d. R. Meldung innerhalb von 1 Woche)


Wenn Du Deine Mitwirkungspflicht verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Fazit

Ob Rohrbruch, undichte Leitung oder Starkregen – ein Wasserschaden ist ärgerlich, muss aber kein finanzielles Desaster bedeuten. Mit der richtigen Versicherung, einer sorgfältigen Schadensmeldung und professioneller Hilfe durch LeckDetect bist Du auf der sicheren Seite.

Eilt es? Melden Sie sich gerne per Telefon: